Ihr Sachverständiger Karsten Kapust

 

Das lange Warten hat ein Ende und der große Tag ist gekommen, die Abnahme des Hauses oder der Wohnung steht an. Aufregung und Vorfreude auf das neue Zuhause gehen mit dieser Nachricht einher.

Die Bauabnahme: Beginn der Gewährleistungsfrist

Mit der offiziellen Bauabnahme kommt neuer Schwung in Ihr Projekt Eigenheim. Denn mit Ihrer Unterschrift übernehmen Sie das Bauwerk und bestätigen damit auch, dass die Immobilie so, wie es im Vertrag steht, hergestellt wurde. Das hat mehrere Folgen: Zum einen ist der Bauträger durch Ihre Abnahme berechtigt, die Schlussrechnung zu stellen.

Zum anderen kehrt sich ab dem Zeitpunkt, an dem Sie das Abnahmeprotokoll für Ihre Wohnung oder Ihr Haus unterschrieben haben, die Beweislast um. Ab jetzt müssen Sie nachweisen, dass ein Mangel vorliegt und Sie diesen nicht zu vertreten haben. Mit der Abnahme beginnt zwar eine fünfjährige Gewährleistungsfrist, innerhalb der Sie Ansprüche gegen den Bauträger geltend machen können, doch kann dies konfliktreich und mühsam werden

Um Ihnen Sicherheit für diesen wichtigen Termin zu geben, unterstütze ich Sie in Ihrer Bauabnahme, dass Mängel nicht übersehen werden.

Ich prüfe die Bauleistung ob diese fachgerecht durchgeführt und vollendet wurden, protokolliere und dokumentiere die Mängel und Restarbeiten.

Ich stehe Ihnen unterstützend zur Seite beim Verhandeln mit den Baubeteiligten, gebe Ihnen Hinweise zu eventuell notwendigen Vorbehalten und schaffe damit die Basis für ein mängelfreies Wohnen mit hoher Bauqualität.



Das Ihre Immobilie nicht Kopf steht....