Wann liegt ein Baumangel vor?
Ein Baumangel liegt immer dann vor, wenn das fertiggestellte Bauwerk nicht der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entspricht – also wenn die tatsächliche Ausführung (Ist-Zustand) von der vereinbarten Soll-Beschaffenheit abweicht.
Typische Beispiele sind fehlerhafte Ausführungen, unzureichende Materialien, Planungsfehler oder nicht eingehaltene DIN-Normen und anerkannte Regeln der Technik.
So einfach es klingt, ist es in der Praxis jedoch nicht.
Nicht jede Abweichung ist ein Baumangel und nicht jeder Mangel berechtigt zur Baumängelbeseitigung.
- Was wurde vereinbart?
- Wie hätten die Arbeiten des Handwerkers üblicherweise auszusehen?
Auf solche Fragen liefere ich Ihnen als Sachverständiger Antworten.
Liegt ein Baupfusch oder liegen mehrere Baumängel vor, so hat der Bauherr Anspruch auf kostenfreie Instandsetzung.
Als Sachverständiger überprüfe ich für Sie die Bausubstanz. Wenn ein Baumangel vorliegt, kann dieser durch den Bauherren vor Ablauf der Gewährleistungsfrist dem Bauträger oder dem ausführenden Gewerk mitgeteilt werden.
"Der Gewährleistungszeitraum ist im Werkvertrag festgelegt!“ Dieser beträgt in der Regel 4 bis 5 Jahre für eine Immobilie. „Die Gewährleistung beginnt nach Fertigstellung bzw. nach der Bauendabnahme."
Als erfahrener und qualifizierter Sachverständiger überprüfe ich, für Sie, ob eine vertragswidrige Beschaffenheit der Leistung vorliegt oder die Ursache des Baumangels auf einen Ausführungs-, Planungs- oder Materialfehler zurückzuführen ist.
Auf Wunsch fertige ich Ihnen hierfür im Nachgang ein ausführliches Bauschadengutachten mit einer Fotodokumentation der vorgefundenen Baumängel an.
Dass Ihre Immobilie nicht Kopf steht....