Versicherungsgutachten – objektiv, nachvollziehbar, fachkundig
Ich erstelle Versicherungsgutachten sowohl als Privatgutachten für Versicherungsnehmer und Anspruchsteller als auch als Parteigutachten im Auftrag von Versicherungsgesellschaften.
Ziel dieser Gutachten ist die sachverständige Feststellung von Sach- und Haftpflichtschäden an der versicherten Sache.
Nach Eintritt eines Versicherungsfalles liefere ich dem Versicherer wie auch dem Versicherungsnehmer eine objektive Beurteilung über Art, Ursache und Umfang der Bauschäden.
Dabei erfolgt die Schadensanalyse unabhängig und nachvollziehbar, unter Berücksichtigung der geltenden Versicherungsbedingungen (z. B. VGB, VHB, AHB) sowie der anerkannten Regeln der Technik.
Im Rahmen des Gutachtens empfehle ich geeignete Sanierungsmaßnahmen, bewerte den Kostenrahmen und schätze den zeitlichen Aufwand für die Schadenbeseitigung ein.
Typische Schadensursachen, die in Versicherungsgutachten behandelt werden, sind unter anderem:
- Leitungswasserschäden
- Feuerschäden
- Sturm- und Hagelschäden
- Elementarschäden (z. B. Überflutung, Rückstau)
- Haftpflichtschäden im Zusammenhang mit Gebäuden
Aufgaben des Sachverständigen im Versicherungsgutachten
Im Rahmen eines Versicherungsgutachtens habe ich als Sachverständiger die Aufgabe, den Schaden objektiv, nachvollziehbar und vollständig zu untersuchen und schriftlich zu dokumentieren.
Hierbei werden unter anderem folgende Punkte bearbeitet:
- Ermittlung der Schadensursache, des Schadensablaufs und des Schadenseintritts
- Fotografische Beweissicherung des Schadensumfangs, bei Bedarf mit gutachterlicher Bemaßung
- Ermittlung der Schadenhöhe – sowohl für die Instandsetzung als auch für einen gleichwertigen Ersatz
- Bewertung von Neu- und Zeitwert der betroffenen Bauteile oder Anlagen
- Darstellung möglicher Sanierungswege, einschließlich gleichwertiger Alternativen zur wirtschaftlichen Schadenbeseitigung
- Anhörung und Befragung von Zeugen bzw. Recherche zum bestätigten Schadenhergang
Diese Vorgehensweise gewährleistet eine transparente und belastbare Grundlage für die Regulierung des Schadens durch den Versicherer oder die Durchsetzung berechtigter Ansprüche des Versicherungsnehmers.
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